Jetzt ist sie da!
Zum 1.2.2019 tritt nun endlich die von uns lang ersehnte Katzenschutzverordnung in Kraft.
Aber was bedeutet das nun für die Katzenbesitzer im Kreis Coesfeld?
Jeder, der seiner Kätzin / seinem Kater Freigang gewährt, ist verpflichtet, das Tier kastrieren, chippen und registrieren zu lassen.
Freigang
Auch ein gelegentlicher Spaziergang im Garten zählt dabei als Freigang. Züchter, die ihrem unkastrierten Tier Freigang gewähren möchten, sind angehalten, beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Kastration
Bei der Kastration (Entfernung der Keimdrüsen) werden beim Tierarzt unter Vollnarkose dem Kater die Hoden und der Kätzin mittels eines Bauchschnittes die Eierstöcke und meistens auch die Gebärmutter entfernt. Nach einer Kastration ist das Tier nicht mehr fortpflanzungsfähig. Das Risiko für Komplikationen bei diesem Eingriff ist sehr gering und die Tiere haben sich in der Regel nach 5-7 Tagen von dem Eingriff erholt. Die Gesamtkosten für eine Kastration belaufen sich - je nach Tierarzt - bei einem Kater auf ca. 40 – 120 €, bei einer Kätzin wegen des höheren Operationsaufwandes auf ca. 100 – 300 €.
Chippen
Beim Chippen implantiert ein Tierarzt dem Tier mittels einer Spritze einen winzigen Chip in die linke Halsregion. Der Chip ist etwas größer als die Spitze einer Heftzwecke. Auf diesem Chip ist eine 13stellige Nummer gespeichert, mit deren Hilfe man Rückschlüsse auf den Besitzer machen kann. Die Kosten für das Implantieren des Chips liegen bei ca. 30 – 75 €.
Registrieren
Ist das Tier gechipt, muss man nun die Chipnummer und seine eigenen persönlichen Daten registrieren lassen. Dies kann beim Tasso-Haustierregister erfolgen, oder auch bei Findefix, dem Haustierregister des deutschen Tierschutzbundes. Man kann sich online oder telefonisch registrieren lassen. Dies ist ein kostenloser Service.
Wer Angst hat, dass er als registrierter Besitzer für eventuelle Schäden, die seine Katze beim Freigang verursacht hat, haften muss, sollte prüfen, ob er eine private Haftpflichtversicherung hat. Katzen sind im Gegensatz zu Hunden, die eine eigene Hunde-Haftpflichtversicherung benötigen, Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers.
Für all diese Maßnahmen (Kastrieren, Chippen, Registrieren) gilt ab dem 1.2.2019 eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Ab dem 1. August kann es teuer werden, wenn vorsätzlich oder fahrlässig dieser Pflicht nicht nachgekommen wird. Mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € kann diese Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Im Amtsblatt 29/2018 des Kreises Coesfeld ist die Katzenschutzverordnung veröffentlicht.