Änderung des Tierschutzgesetzes
17.09.2024
Tierschutzgesetz2
In diesem Herbst steht im Bundestag eine Änderung des Tierschutzgesetzes an, die auch Auswirkungen für den Tierschutz hier vor Ort haben wird. Das war uns Anlass, die Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises in unser Tierheim einzuladen, um sie über die Themen zu informieren, die uns Tierschützer unter den Nägeln brennen, und die im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes leider nur unzureichend Beachtung gefunden haben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann und die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Frau Dr. Anne Monika Spallek, waren unserer Einladung gefolgt.
Folgende Missstände zeigten wir auf:
Züchtern von „nasenlosen“ Qualzuchten wie Mops, Perserkatze und Co. soll eine sehr lange 15-jährige Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Zuchtrichtlinien eingeräumt werden. Ein No-Go.
Und trotz der jährlich einsetzenden Kittenflut in den Tierheimen, wurde die Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für freilaufende Katzen nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen.
Beide Bundestagsabgeordneten erklärten uns, dass sie durch ihren Besuch wichtige Impulse erhielten, die sie in die entsprechenden Gremien mitnehmen wollen.
Foto li: Marc Henrichmann (CDU) im Gespräch mit Tierheimleiterin Nicole Bonheger zum Thema Qualzuchten
Foto re.: Dr. Anne Monika Spallek (Grüne) im Katzen-Kindergarten zum Thema bundesweite Kastrationspflicht