Hund ist nicht gleich Hund...

19.03.2025
Hunde
Hunde

Zunächst einmal: Im Hundetrakt werden die Tiere von den Tierpflegern immer auf gleiche Art und Weise liebevoll umsorgt und gepflegt.

In der Geschäftsstelle unseres Vereines aber müssen die Hunde in drei Abrechnungs-Kategorien eingeteilt werden.

Der sichergestellte Hund: Hier zahlt die Behörde, die das Tier sichergestellt hat, kostendeckend bis zu dem Tag, an dem das Tier wieder ein neues Zuhause gefunden hat.

Der Fundhund: Für den Fundhund, der von seinem Besitzer nicht abgeholt wird, zahlt die entsprechende Ordnungsbehörde für das Tier eine Pauschale. Die Kosten für einen Langzeitinsassen trägt der Verein über Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Der Abgabehund: Wenn ein Besitzer einen Hund bei uns abgibt, zahlt er dem Verein eine Abgabegebühr. Nach 30 Tagen Tierheimaufenthalt müssen die Unterhaltskosten vom Verein getragen werden.

Diese Einteilung gilt natürlich nicht nur für Hunde, sondern auch für Katzen und Kleintiere, wobei die Tagessätze entsprechend variieren.

Wir möchten Euch mit diesem Beitrag einen kleinen Einblick in den Bürokratie-Dschungel des Tierheims geben. Tierliebe alleine reicht schon lange nicht mehr aus, um einen Tierheimbetrieb aufrecht zu erhalten. Buchhaltung, Bilanzen, Rechnungswesen, Steuer- und Versicherungsrecht sind Themen, die uns alltäglich beschäftigen.