Wenn wir im Rahmen der Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld von der Katzen-Kastratationspflicht sprechen, gibt es noch viele Laien, die den Begriff der Kastration nur auf männliche Tiere beziehen. Das ist falsch. Unter Kastration versteht man das Entfernen der Keimdrüsen. Bei Kater sind es die Hoden und bei weiblichen Tieren die Eierstöcke, wobei bei den Kätzinnen während der OP häufig auch die Gebärmutter entfernt wird, um die Gefahr einer späteren eitrigen Gebärmutterentzündung auszuschließen.
Das heißt laut Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld sind Besitzer von Freigängerkatzen (beiderlei Geschlechts) verpflichtet, diese kastrieren und registrieren zu lassen, um die unkontrollierte Vermehrung und das daraus entstehende Leid des ungewollten Nachwuchses zu verhindern.
(Foto: Die ca. 3 cm große Kastrationsnarbe einer weiblichen Katze, hier mit einem Sprühverband)