Leinenpflicht für Hunde

25.01.2019
Anleinpflicht
Anleinpflicht

Wie ist das mit der Leinenpflicht für Hunde im Kreis Coesfeld?

Immer wieder erreichen uns Anfragen, welche Regeln für das An- oder Ableinen von Hunden gelten.

Daher haben wir zusammengetragen, welche gesetzlichen Vorschriften und kommunalen Verordnungen zu diesem Thema existieren.

Zunächst gilt das Landeshundegesetz NRW, das besagt, dass Hunde an öffentlichen Flächen mit hohem Publikumsverkehr wie in Innenstädten sowie in der Nähe von Schulen und Kindergärten angeleint werden müssen. Für sogenannte Anlagehunde gelten zusätzliche Pflichten.

Darüber hinaus haben alle Kommunen des Nordkreises Coesfeld in ihren Straßen- und Anlageverordnungen festgelegt, dass Hunde innerhalb aller im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Flächen an der Leine geführt werden müssen.

Das bedeutet, dass die Anleinpflicht hinter dem Ortseingangsschild beginnt und erst am Ortsausgangsschild endet. Dies gilt auch für kleine Ortsteile wie z.B. Goxel, Hausdülmen oder Schapdetten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

In diesem Bereich gilt auch, dass man die Hinterlassenschaften seines Hundes unverzüglich beseitigen muss. Ein „liegengelassener“ Kothaufen kostet den Hundehalter ein Ordnungsgeld, das in der Höhe von Kommune zu Kommune variiert.

Im Außenbereich der Kommunen, also im Wald oder auf landwirtschaftlichen Wegen, dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Allerdings gilt hier, dass der Hund zuverlässig abrufbar sein muss und sich immer im Einflussbereich seines Halters befinden muss. Die Verantwortlichkeit liegt beim Halter.

Das heißt also, dass der Hund zuverlässig gehorchen muss, wenn er nicht angeleint ist, und nach Rufen umgehend zum Halter kommen muss. Hunde, für die dies nicht zutrifft, müssen auch hier stets angeleint werden.

Soweit also die gesetzlichen Vorschriften und kommunalen Verordnungen.

Wenn auch die Vorschriften im Außenbereich gelockert sind, sollten aber auch hier einige Regeln der Rücksichtnahme gelten.

Wer schon einmal nach einem Spaziergang auf einem Feldweg Hundekot aus den Profilrillen seines Schuhs entfernen durfte, weiß verantwortungsvolle Hundebesitzer zu schätzen, die darauf achten, dass der Hund sein Geschäft nicht mitten auf dem Weg verrichtet.

Es gibt Menschen, die keine Affinität zu Hunden haben und es nicht mögen, wenn ein frei laufender Hund sie schwanzwedelnd umtänzelt. Sätze wie „Der will nur spielen“ helfen demjenigen, der vielleicht sogar Angst vor Hunden empfindet, wenig. Daher sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, seinen Hund bei Fuß zu führen, wenn ein entgegenkommender Spaziergänger oder Jogger signalisiert, dass er keinen näheren Kontakt mit dem Hund wünscht.

Hundebesitzern, die einen Hund mit einem hohen, nicht beherrschbaren Jagdtrieb haben und ihm dennoch Freigang ohne Leine gönnen möchten, sei geraten, sich nach eingezäunten Hundeausläufen in ihrer Umgebung zu erkundigen.

Dort können die Hunde ohne Leine herumtollen und soziale Kontakte zu Artgenossen pflegen. Für die Stadt Billerbeck ist ein solcher Hundeauslauf geplant. Weitere öffentliche, eingezäunte Hundeausläufe in anderen Kommunen sind uns nicht bekannt. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn es in jeder Kommune eine solche Einrichtung gäbe.