Stichtag 1.August

31.07.2019
kso-katze3
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Zum 1.8.2019 endet nun die Übergangsfrist der Katzenschutzverordnung.

Aber was bedeutet das nun für die Katzenbesitzer im Kreis Coesfeld?

Jeder, der seiner Kätzin / seinem Kater Freigang gewährt, ist verpflichtet, das Tier kastrieren, chippen und registrieren zu lassen.

Ab dem 1. August kann es teuer werden, wenn vorsätzlich oder fahrlässig dieser Pflicht  nicht nachgekommen wird. Mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € kann diese Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Freigang

Auch ein gelegentlicher Spaziergang im Garten zählt dabei als Freigang. Züchter, die ihr Tier nicht kastrieren lassen möchten, sind angehalten, beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Kastration

Bei der Kastration (Entfernung der Keimdrüsen) werden beim Tierarzt unter Vollnarkose dem Kater die Hoden und der Kätzin mittels eines Bauchschnittes die Eierstöcke entfernt. Nach einer Kastration ist das Tier nicht mehr fortpflanzungsfähig. Das Risiko für Komplikationen bei diesem Eingriff ist sehr gering und die Tiere haben sich in der Regel nach 5-7 Tagen von dem Eingriff erholt. Die Kosten für die Kastration hat jeder Katzenbesitzer selbst zu tragen.

Chippen

Beim Chippen implantiert ein Tierarzt dem Tier mittels einer Spritze einen winzigen Chip in die linke Halsregion. Der Chip ist etwas größer als die Spitze einer Heftzwecke. Auf diesem Chip ist eine 13-stellige Nummer gespeichert, mit deren Hilfe man Rückschlüsse auf den Besitzer ziehen kann.

Registrieren

Ist das Tier gechipt, muss man nun die Chipnummer und seine eigenen persönlichen Daten registrieren lassen. Online oder telefonisch muss der Katzenbesitzer beim Tasso Haustierregister seine Kontaktdaten hinterlegen. Dies ist ein kostenloser Service.