Der Jahreswechsel ist für uns immer eine ganz besondere Zeit.
Zum einen trauen wir uns, ganz zaghaft einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft zu werfen und uns zu fragen, was das neue Jahr wohl bringen mag. Ob wir wohl endlich einen guten Schritt auf dem Weg zu unserem neuen Tierheim vorankommen? Ob die Pandemie uns nun endlich aus ihrem Klammergriff entlässt und wir zu einem normalen Betrieb im Tierheim zurückehren und vielleicht sogar wieder unsere Feste in liebgewonnenen Tradition durchführen können?
Zum anderen ist es eine Zeit, in der wir einen erleichterten Blick zurück werfen können, denn wieder hat sich gezeigt, dass wir uns auf all unsere Freunde und Unterstützer verlassen können.
Daher ist es also auch eine Zeit, im Namen unserer Schützlinge all den Nikoläusen, Weihnachtsmännern und Christkindern, die uns mit kleinen und großen Spenden geholfen haben, das Rad am Laufen zu halten, von Herzen Danke zu sagen.
Zur Entlastung unserer Geschäftsstelle folgende Information:
Die Grenze für den sogenannten „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ wurde in §50 Abs. 4 EStDV bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf 300 € erhöht. Das bedeutet, dass für Ihre Steuererklärung bis zu einem Betrag von 300 € der entsprechende Kontoauszug oder Einzahlungsschein als Beleg für Ihre Spende ausreicht.
Sollten Sie bei einer Spendensumme unter 300 Euro dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir Sie, sich per Email an die Geschäftsstelle zu wenden.