Katzenkastration

Der Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen hat bis zum Jahr 2018 jährlich die Kastration von ca. 400 Katzen veranlasst und finanziert.

Da die Kosten den Verein an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten brachten, stellte der Tierschutzverein Coesfeld  im Jahr  2017  beim zuständigen Kreisveterinäramt den Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung, die die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen vorschreibt. Ziel der Verordnung ist es, den Tierschutz dadurch zu fördern, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen im Kreis Coesfeld mittelfristig durch das natürliche Versterben der vorhandenen Tiere verringert, weil diese nicht mehr unkontrolliert Nachwuchs zeugen können. Im Dezember 2018 wurde die Einführung der Katzenschutzverordnung für den gesamten Kreis Coesfeld vom Kreistag beschlossen.

Mit Beschluss der Katzenschutzverordnung ist jeder Katzenhalter, der seiner Katze Freigang gewährt, ab dem 1.2.2019 verpflichtet, seine Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Begründet wird diese Maßnahme mit der ständig  wachsenden Katzenpopulation insbesonders in den Außenbereichen und dem damit verbundenen Leid und Elend der vielen verwahrlosten herrenlosen Katzen. Die verwilderten Katzen sind im eigentlichen Sinn Hauskatzen, die nicht für das Leben draußen ohne menschliche Fürsorge geschaffen sind. Es gibt kaum verwilderte Katzen, die nicht unter Unterernährung, parasitärem Befall oder unversorgten Verletzungen leiden. Da diese Katzen in der Prägephase ohne menschlichen Kontakt aufgewachsen sind, gelten sie als nicht zähmbar und können nicht in einen Haushalt vermittelt werden.

Die Kastrations- und Kennzeichnungskosten hat der Halter eines Tieres selbst zu tragen. Die Kastrationskosten handzahmer Fundkatzen, deren Eigentümer nicht ermittelt werden können, werden im Zuständigkeitsgebiet des Tierschutzvereins Coesfeld, Dülmen u.U. e.V. vom Tierschutzverein getragen. Verwilderte, nicht in einen Haushalt zu vermittelnde herrenlose Katzen, die dem Tierheim  gebracht werden, werden zu Lasten des Kreises kastriert, gekennzeichnet und am Fundort wieder in die Natur entlassen.

Die Katzenschutzverordnung  im Kreis Coesfeld ist ein Meilenstein für den Tierschutz!

Was versteht man unter "Kastration"?

Eine Kastration ist die Unfruchtbarmachung eines Tieres. Dabei werden beim Tierarzt unter Narkose die Keimdrüsen -  bei einem männlichen Tier die Hoden und bei einem weiblichen Tier die Eierstöcke - entfernt.  Zusätzlich entnimmt man bei weiblichen Tieren neben den Eierstöcken auch die Gebärmutter, um das Risiko einer eitrigen Gebärmutterentzündung auszuschließen. Junge Katzen können ab einem Alter von 6 Monaten oder einem Körpergewicht von 2.000 gr kastriert werden. Gekennzeichnet werden handzahme Katzen mittels eines Chips, der beim Tierarzt mit einer Spritze an der linken Halsseite unter die Haut platziert wird. Verwilderte Katzen, die nach der Kastration wieder in die Natur entlassen werden, erhalten zur Kennzeichnung der Kastration eine Tätowierung im Ohr, und es wird ihnen unter Narkose keilförmig eine Ohrspitze entfernt.